Pro Semester gewähren wir ab April 2022 (Sommersemester) und Oktober 2022 (Wintersemester) jeweils 35 Stipendienplätze. Dafür verpflichtest Du Dich, nach Abschluss Deiner Facharztweiterbildung mindestens fünf Jahre in einer ländlichen Region Brandenburgs* in einer Praxis, Klinik oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten.
Dies gilt für die Fachrichtungen:
• Allgemeinmedizin
• Augenheilkunde
• Frauenheilkunde und Geburtshilfe
• Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
• Haut- und Geschlechtskrankheiten
• Kinder- und Jugendmedizin
• Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
• Neurologie
• Nervenheilkunde
• Psychiatrie und Psychotherapie
Landeskindern gegenüber fühlen wir uns besonders verpflichtet!
Hinweis: Anträge auf ein Stipendium ab dem Sommersemester 2022 können ab sofort gestellt werden. Die Förderrichtlinie vom 29.10.2020 wird zurzeit aktualisiert und voraussichtlich Mitte Februar veröffentlicht. Es wird keine Änderungen der Rahmenbedingungen und Verpflichtungen geben.