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Der Weg zur Zulassung als Vertragsarzt – Teil 2

Versorgungs- und Bedarfsplanung

Beim letzten Mal ging es um die verschiedenen bürokratischen Hürden auf dem Weg zur Beantragung einer Zulassung. Dieses Mal widmen wir uns der Versorgungs- und Bedarfsplanung. Doch was ist das eigentlich?

"Ärztinnen und Ärzte gesucht" steht auf einem Schild auf einer Kuhweide

Der § 73 Abs. 2 SGB V besagt: „Die vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen durch schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemeinen Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist.“
Die Bedarfsplanung regelt also, wie viele Arztsitze in einer Region nötig bzw. angemessen sind. Sie ist maßgebend für die flächendeckende, ambulante medizinische Versorgung, denn Ärzt*innen sollten sich natürlich möglichst dort niederlassen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Hier greifen die sogenannten „Richtlinien über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Über- und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung“ vom 9. März 1993. Diese bilden die Rechtsgrundlage zur Steuerung der ambulanten medizinischen Versorgung und sorgen dafür, dass keine Über- und Unterversorgung in einer Region entsteht.
Die bundesweit gültigen Grundsätze der Bedarfsplanung legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Bedarfsplanungs-Richtlinie fest.

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) ermittelt gemeinsam mit den brandenburgischen Krankenkassen die Versorgungssituation im Land Brandenburg und trifft sich dafür in der Regel halbjährlich im sogenannten Landesausschuss. Dieser überprüft, ob die Voraussetzungen für Zulassungsbeschränkungen in einzelnen Planungsbereichen weiterbestehen, ob gegebenenfalls neue Beschränkungen anzuordnen sind oder ob Planungsbereiche wieder für Neuzulassungen geöffnet werden können. Diese Beschränkungen oder Öffnungen werden auf der Homepage der KVBB Zulassungsmöglichkeiten / Ausschreibungen (kvbb.de), im amtlichen Bekanntmachungsblatt KV-Intern und im Ärzteblatt der Landesärztekammer Brandenburg Ärzteblatt – Landesärztekammer Brandenburg (laekb.de) veröffentlicht.

Bei der Versorgungs- und Bedarfsplanung gibt es vier Ebenen:

Die Größe der Planungsbereiche orientiert sich am Einzugsgebiet einer Arztgruppe. In der Richtlinie wird zwischen vier Versorgungsebenen unterschieden. Man geht davon aus, dass beispielsweise ein niedergelassener Gynäkologe einen anderen Einzugsbereich hat, als ein Hausarzt.

  1. Hausärztliche Versorgung
    Die Planungsbereiche (Mittelbereiche) für Hausärzt:innen sind am kleinsten, da eine Versorgung in unmittelbarer Wohnortnähe hier am wichtigsten ist. In Brandenburg existieren insgesamt 46 Planungsbereiche für Hausärzt:innen.
  2. Allgemeine fachärztliche Versorgung
    Für Gynäkologen, Augenärzte, Orthopäden, Nervenärzte und andere Fachrichtungen der Grundversorgung sind es in Brandenburg 16 Planungsbereiche (Landkreise).
  3. Spezialisierte fachärztliche Versorgung
    Die Planungsbereiche sind hier größer als bei der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsplanung. In Brandenburg gibt es demnach 5 sogenannte Raumordnungsregionen. Zur spezialisierten fachärztlichen Versorgung gehören Fachinternisten, Radiologen sowie Kinder- und Jugendpsychiater.
  4. Gesonderte fachärztliche Versorgung
    Diese Planungsbereiche sind groß. So gibt es deutschlandweit nur 16 bzw. 17 gesonderte fachärztliche Versorgungsgebiete. Das gesamte Zuständigkeitsgebiet der KVBB gilt als ein Planungsbereich. Zur gesonderten fachärztlichen Versorgung gehören: Anästhesisten, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte, Pathologen und Transfusionsmediziner.

Vier Ebenen der Versorgungs- und Bedarfsplanung

Versorgungsbereiche

Kriterien

Wenn ihr Euch also niederlassen wollt, ist bei Eurer Bewerbung immer auch die Bedarfsplanung entscheidend.
Gibt es bei offenen Bereichen oder bei Nachbesetzungsverfahren mehrere Bewerber*innen, kommt es zu einem Auswahlverfahren. Hier hat der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • berufliche Eignung
  • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
  • Approbationsalter
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste
  • bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztes

Alle geöffneten und gesperrten Planungsbereiche im Überblick: Zulassungsmöglichkeiten / Ausschreibungen (kvbb.de)

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Der Weg zur Zulassung als Vertragsarzt – Teil 1

Die Antragstellung

Endlich ist es so weit: Die Facharztweiterbildung ist erfolgreich abgeschlossen und Dein Entschluss steht fest: Du willst Dich niederlassen. Und zwar nicht nur häuslich, sondern am liebsten auch mit einer eigenen Praxis. Eine Praxis auf dem Land soll es sein, in einem schönen Eckchen von Brandenburg, vielleicht mit einem Garten und einem Platz an der Sonne. Doch wo lässt es sich am besten starten?
Der Weg zur Niederlassung ist gepflastert mit Entscheidungen und ja, auch mit ziemlich viel Bürokratie. Also schnapp dir einen Block und Stift und stell Dir zunächst die Frage: Welche Praxisform eignet sich für meine Bedürfnisse und wie lässt sich der ganze Prozess angehen?
Ob Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft… eine Checkliste muss her! In diesem ersten Teil der Blogreihe „Der Weg zur Zulassung als Vertragsarzt“ wird Schritt für Schritt geklärt, was zu tun ist und wo. Zunächst geht es um die Antragstellung.

Das Arztregister

Wer sich als Vertragsarzt bzw. als Vertragspsychotherapeut niederlassen will, muss sich zunächst in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eintragen lassen. Dieses erfasst alle Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patient*innen zugelassen sind oder dies beabsichtigen. Voraussetzungen für den Eintrag ins Arztregister sind: die Approbation und die abgeschlossene Weiterbildung zur Fachärzt*in. Zusätzlich gilt für Psychotherapeut*innen: Der Abschluss an einem anerkannten Institut oder einen staatlichen Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) ist Pflicht. Zuständig für die Arztregistereintragung ist immer die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Dein Wohnsitz befindet. Das ist das sogenannte Wohnortprinzip. Das Antragsformular für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) findest du hier: www.kvbb.de/praxis/zulassung/antragsformulare/
Bitte beachte: Die Arztregistereintragung in einer KV ist nicht mit der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register gleichzusetzten.

Checkliste für den Eintrag ins Arztregister

Diesem Antrag musst Du folgende Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beifügen (Bedenke: Der Antrag ist kostenpflichtig):

  • Geburtsurkunde
  • Ggfs. Namensänderungsurkunde
  • Ggfs. Einbürgerungsurkunde
  • Staatsexamen für Ärzt*innen bzw. Zeugnis Hochschulabschluss für Psychotherapeuten • Urkunde über Approbation als Ärztin bzw. als Psychotherapeutin • Ggfs. Diplom- und Promotionsurkunden sowie Urkunden über weitere akademische Titel • Urkunde über das Führen einer Gebietsbezeichnung und ggfs. einer Zusatzbezeichnung bei Ärzt*innen
  • Fachkundenachweis entsprechend § 95 c SGB V bei Psychotherapeuten
  • Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über die ärztliche Tätigkeit nach dem Staatsexamen bzw. die psychotherapeutische Tätigkeit nach dem Hochschulabschluss
  • Antrag auf Zulassung als Vertragsärzt*in

Um eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten, müssen Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen einen schriftlichen Antrag an den Zulassungsausschuss stellen. Voraussetzung für den Zulassungsantrag ist in der Regel die Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Arztsitz (siehe unten).
Dokumente zum Download findest du hier: www.kvbb.de/praxis/zulassung/antragsformulare/

Mit dem Antrag sind u.a. folgende Dokumente einzureichen:

  • Auszug aus dem Arztregister (falls nicht im Arztregister der KVBB eingetragen)
  • Aktueller unterschriebener Lebenslauf
  • Nachweis über beantragtes polizeiliches Führungszeugnis (Beleg-Art „O“ zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate) Versicherungsbescheinigung über das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes

Bewerbung um ausgeschriebene Arztsitze

Die Bewerbung um einen ausgeschriebenen Arztsitz erfolgt bei der KVBB formlos per Mail an boersen@kvbb.de. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.
Die übermittelten Kontaktdaten werden mit der Bitte um Kontaktaufnahme an die Praxisabgeber*in weitergeleitet.
Qualitätskontrolle und Antrag auf genehmigungspflichtige Leistungen

Die Mehrzahl der diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und somit einer Genehmigungspflicht durch die KVBB. Denn erst bei Vorlage der schriftlichen Genehmigung des Antrags können diese Leistungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für alle Arztgruppen gilt außerdem: Sobald eine Zusatzbezeichnung vorliegt, sollte sie dem Arztregister der KVBB mitgeteilt werden.

Folgendes ist zur Beantragung einzureichen:

  • Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für die jeweilige Leistung (Übersicht von A – Z (kvbb.de)
  • Nachweis über besondere fachliche, apparative und ggf. räumliche

Voraussetzungen

Zur Qualitätssicherung werden beispielsweise Hygienekontrollen oder stichprobenartige Prüfungen der Untersuchungsergebnisse durchgeführt. Stimmt die Qualität nicht, wird das Honorar zurückgefordert und die Abrechnungsgenehmigung für diese Leistung entzogen.
Wenn das geschafft ist, kannst du Dir erst einmal einen Cocktail oder Mocktail gönnen und Dich selbst ein bisschen feiern, denn die erste Hürde ist überwunden. Gratulation! Weiter geht’s im nächsten Blogartikel mit dem Thema Versorgungsplanung.

Der Weg zur Zulassung als Vertragsarzt – Teil 2:
Die Versorgungsplanung/Sicherstellung

Weitere Informationen zur Niederlassung:
Kontakt Niederlassungsberatung
Elisabeth Lesche
0331 / 2309 – 320
niederlassungsberatung@kvbb.de

Foto: Austin Distel – Unsplash

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Ärzt*in im Land Brandenburg – wär das was?

KVBB und MHB bringen Studierende, Kommunen und Landärzte zusammen

Wie es ist, auf dem Land zu leben und vor allem, wie es ist auf dem Land zu praktizieren, davon konnten sich am vorletzten Oktober-Wochenende sechs Studierende der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) ein Bild machen. Bei schönstem Herbstwetter ging es mit dem MHB-Mobil und zwei Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) in den Nord-Osten Brandenburgs, nach Angermünde.

Nach einem ersten „Get Together“ im Rathaus ging es auf einen interessanten Stadtrundgang durch die Altstadt. Mit spannenden Facts und Anekdoten wusste der Bürgermeister Frederik Bewer für das Leben in und um Angermünde zu beeindrucken. Was es mit dem alljährlichen „Hirschtreiben“ auf sich hat, dem Schand-Esel vor dem Rathaus oder mit den künstlerisch gestalteten Findlingen, die sich überall in der Stadt verteilt befinden, all das konnten wir erfahren.

Gestärkt vom Mittagessen ging es als nächstes zur ersten von drei Hausarztpraxen. Keine 10 Minuten Fußweg vom Rathaus entfernt schlugen die Studierenden in der Praxis von Herrn Patzschke auf, der seit ca. 40 Jahren in Angermünde praktiziert und auf der Suche nach interessierten Nachfolger*innen ist. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde gab es eine Praxisführung für die angehenden Ärztinnen und Ärzte und erste Fragen zur Praxisausstattung und zu den Besonderheiten des Arzt-Patienten-Verhältnisses wurden beantwortet.

Anschließend ging es mit dem MHB-Mobil weiter nach Pinnow, eine 920-Seelen-Gemeinde ca. 10 km nordöstlich von Angermünde. Hier wartete bereits Herr Dr. Bock in seiner Landarztpraxis auf die Studierenden. Auch Herr Dr. Bock ließ sich umfangreich von den Studierenden zu allen Facetten des Landarztdaseins interviewen. Von den Herausforderungen einer Praxiseröffnung über die Relevanz des Einzugsgebiets, bis hin zur besonderen Bedeutung, sich auf dem Land mit Fachkollegen zu vernetzen – von diesen und weiteren Erfahrungen konnten die angehenden Mediziner*innen profitieren.

Angermünde – Haus Uckermark

Zurück in Angermünde stand noch ein Besuch im „Haus Uckermark“ auf dem Plan, bevor es dann nach Biesenbrow zum gemütlichen abendlichen Ausklang ging. Biesenbrow ist der Ort, der für Ehm Welk als Vorlage für dessen literarisches Werk „Die Heiden von Kummerow“ diente – ein „Bestseller“ würde man heute vielleicht sagen. Der Ort ist somit ein Highlight, den der Bürgermeister den Studierenden nicht vorenthalten wollte.

Zur gemütlichen Abendrunde im Dorfgemeinschaftshaus gesellten sich neben dem Bürgermeister auch wieder Herr Patzschke, eine Mitarbeiterin aus der Stadtentwicklung sowie eine Ärztin in Weiterbildung aus der Region dazu. In lockerer Atmosphäre konnten alle Anwesenden bei und nach dem Essen die Erfahrungen des Tages Revue passieren lassen und nach Lust und Laune in den Austausch gehen. Wie gelingt es beispielsweise einer angehenden Ärztin Beruf und Familienplanung zusammenzubringen und welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten gibt es von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg? Diese und weitere Themen fanden in individuellen Gesprächen einen Raum.

Sonnenaufgang am Wolletzsee

Der nächste Morgen hielt ein ganz besonderes Angebot bereit. Für die die wollten lud der Bürgermeister höchstpersönlich zum Sonnenaufgang am Wolletzsee. Über mangelndes Engagement seitens der Kommune konnte man sich also wirklich nicht beschweren. Im Gegenteil, es blieb kein Zweifel offen, dass angehende Ärzte in Angermünde herzlich willkommen sind.

Nach zwei weiteren Führungen am Stolper Turm und im NABU Naturerlebniszentrum Blumberger Mühle in Kerkow war die „Sternfahrt“ um Angermünde fast komplett. Zum Abschluss kam noch etwas ganz Besonderes auf die Studierenden zu. Nachdem Herr Kretschmann nachmittags ebenfalls durch seine Praxis führte, bekamen alle Studierende die Möglichkeit, sich bei ihm zu Hause einen Eindruck zu verschaffen, wie man als Landarzt so leben kann, als Jäger, mit Pferden, Hund und Katzen, mitten in der Natur. Bei Kaffee, frischem Brot und selbstgemachtem Schmalz klangen zwei erlebnisreiche Tage aus, mit hoffentlich interessanten Impulsen für die Studierenden.

Initiiert wurde die Tour im Übrigen vom Förderverein der MHB. Die KVBB beteiligte sich organisatorisch und finanziell. Denn unser gemeinsames Ziel ist es, dem medizinischen Nachwuchs schon frühzeitig Land und Leute näherzubringen und ihn für die ärztliche Tätigkeit im Land Brandenburg zu begeistern.

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